Eklärung
Im Falle des Beitritts in der zweiten Jahreshälfte (ab 1.7. eines Jahres) wird nur ein hälftiger Jahresbeitrag eingezogen.
Ich bin damit einverstanden, dass der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 20. Januar eines Jahres – der Mitgliedsbeitrag im Jahr meines Beitritts unmittelbar nach Aufnahme in den Verein – eingezogen wird.
Sollte die Fälligkeit auf einen Nichtbankarbeitstag (Wochenende, Feiertag usw.) fallen, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag.
Ich weise mein Kreditinstitut an, die vom Hayek-Club Münsterland e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.